TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen aufmerksam durch.
Mit der Buchung eines Platzes erklären sich mit ihnen einverstanden.

1.
Veranstalter des Kinder- & Familientrödelmarktes ist der Förderverein Ev. Familienzentrum „Am Kindergarten“ e.V.,
Am Kindergarten 14, 45549 Sprockhövel.

2.
Veranstaltungsort ist das Martin-Luther-Haus, Gevelsberger Str. 3, 45549 Sprockhövel.

3.
Anmeldungen erfolgen ausschließlich online. Eine Umbuchung oder Stornierung des Trödelplatzes ist nur innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung und spätestens bis 14 Tage vor dem Trödeltermin möglich.

4.
Die Teilnahme am Trödelmarkt ist nur nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail und der darauffolgenden vollständigen und rechtzeitigen Zahlung des Teilnahmeentgeltes (innerhalb von 5 Tagen nach Buchung, per Überweisung oder PayPal) möglich.

5.
Der Aufbau der Stände erfolgt für alle Teilnehmer am Tag der Veranstaltung in der Zeit von 9:30-11:00 Uhr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Waren und persönliche Gegenstände.

6.
Am Veranstaltungstag ist das Gemeindehaus ab 9:30 Uhr für Verkäufer und Helfer geöffnet. Der Verkauf beginnt nach dem Gottesdienst um 11:00 Uhr. Die Stände sind während der Trödelmarktzeit von 11:00-16:00 Uhr durchgehend geöffnet zu halten. Ein vorzeitiger Abbau – auch bei weniger Publikumsverkehr gegen Ende der Veranstaltung – ist aus organisatorischen Gründen nicht erwünscht und erst nach Ende der Veranstaltung erlaubt. Einzig dem Veranstalter obliegt es den Abbau in Einzelfällen früher auszurufen.

7.
Der Veranstalter behält es sich vor, Teilnehmer, die Ihren Trödelstand vor dem offiziellen Ende abbauen, von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen und dem Teilnehmer eine Konventionalstrafe in Höhe von 10,- EUR/m des gebuchten Standes nachträglich und zusätzlich in Rechnung zu stellen.

8.
Zum Verkauf zugelassen sind: Gebrauchtwaren aller Art die in den Bereich „Kinder“ und „Familie“ fallen. Ausgeschlossen sind Sammelobjekte, antiker oder typischer „Trödel“ (z.B. Zinngeschirr, Bleikristall, Bierkrüge), kunstgewerbliche Gegenstände (z.B. Skulpturen, Vasen) und Bastelarbeiten. Bitte verzichten Sie außerdem auf große Mengen an Erwachsenenbekleidung (außer z.B. Umstandsmode).

9.
Der gewerbliche Verkauf ist nicht erlaubt, ebenso der Verkauf von Neuwaren jeder Art. (Ausnahme: originalverpackte Einzelstücke aus dem privaten Fundus)

10.
Anfallender Müll ist am Ende der Veranstaltung mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Den Weisungen des Veranstalter ist in jedem Fall Folge zu leisten. Ferner gilt die Hausordnung des Martin-Luther-Hauses.

11.
Jeder Teilnehmer und Besucher betritt den Veranstaltungsort auf eigene Gefahr. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher. Die Aufsichtspflicht über anwesende Kinder liegt bei den Erziehungsberechtigten.

12.
Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Anweisungen des Organisationsteams kann ein Teilnahmeverbot bzw. Verweis ohne Rückerstattung gezahlter Entgelte ausgesprochen werden. Ferner kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Konventionalstrafe in Höhe von 10,- EUR/m des gebuchten Standes nachträglich und zusätzlich in Rechnung zu stellen.

13.
Alle Verkäufe die im Rahmen des Trödelmarktes sind ein Verkauf von privat zu privat. Im Falle einer späteren Reklamation, welche von Käufern an uns herangetragen wird, erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis die E-Mail-Adresse weiterzugeben.

14.
Sollte es dem Teilnehmer nach Anmeldung, Zahlung sowie dem Ablauf der unter 3.) aufgeführten Stornierungsfrist nicht möglich sein, am Trödelmarkt teilzunehmen, werden die gezahlten Gebühren vom Veranstalter nicht erstattet. Der Teilnehmer kann seinen Platz jedoch mit vorheriger Mitteilung an den Veranstalter auf eine andere Person übertragen.

15.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.